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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bei der Berechnung der Fläche nach Abs. 1 sind Speiseräume, in sachlich begründeten Ausnahmefällen auch andere geeignete Räume und Flure, insbesondere Wohnflure, anzurechnen. Treppen, sonstige Verkehrsflächen, Loggien und Balkone werden dabei nicht berücksichtigt.
(2) Bei der Berechnung der Fläche nach Abs. 1 sind Speiseräume, in sachlich begründeten Ausnahmefällen auch andere geeignete Räume und Flure, insbesondere Wohnflure, anzurechnen. Treppen, sonstige Verkehrsflächen, Loggien und Balkone werden dabei nicht berücksichtigt.