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Legende:
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(2) In Treppenräumen und Fluren muß bei Dunkelheit die Nachtbeleuchtung in Betrieb sein.
(3) In Wohn-, Schlaf- und Gemeinschaftsräumen müssen Anschlüsse zum Betrieb von Leselampen vorhanden sein§ 18 Bgld. In Schlafräumen müssen Anschlüsse den Betten zugeordnet seinAPV seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) In Treppenräumen und Fluren muß bei Dunkelheit die Nachtbeleuchtung in Betrieb sein.
(3) In Wohn-, Schlaf- und Gemeinschaftsräumen müssen Anschlüsse zum Betrieb von Leselampen vorhanden sein§ 18 Bgld. In Schlafräumen müssen Anschlüsse den Betten zugeordnet seinAPV seit 31.12.2019 weggefallen.