§ 18 Bgld. APV (weggefallen)

Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Lichtschalter müssen ohne Schwierigkeiten zu bedienen sein.

(2) In Treppenräumen und Fluren muß bei Dunkelheit die Nachtbeleuchtung in Betrieb sein.

(3) In Wohn-, Schlaf- und Gemeinschaftsräumen müssen Anschlüsse zum Betrieb von Leselampen vorhanden sein§ 18 Bgld. In Schlafräumen müssen Anschlüsse den Betten zugeordnet seinAPV seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 13.08.1998 bis 31.12.2019
(1) Die Lichtschalter müssen ohne Schwierigkeiten zu bedienen sein.

(2) In Treppenräumen und Fluren muß bei Dunkelheit die Nachtbeleuchtung in Betrieb sein.

(3) In Wohn-, Schlaf- und Gemeinschaftsräumen müssen Anschlüsse zum Betrieb von Leselampen vorhanden sein§ 18 Bgld. In Schlafräumen müssen Anschlüsse den Betten zugeordnet seinAPV seit 31.12.2019 weggefallen.

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