§ 41 Bgld. G-PVG (weggefallen)

Burgenländisches Gemeinde-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2024 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 41 Bgld. Jänner 2000 in KraftG-PVG seit 27.03.2024 weggefallen.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) § 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs. 7 und § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 29 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 27.03.2024

In Kraft vom 25.05.2018 bis 27.03.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 41 Bgld. Jänner 2000 in KraftG-PVG seit 27.03.2024 weggefallen.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) § 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs. 7 und § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 29 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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