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(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) § 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs. 7 und § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) § 29 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) § 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs. 7 und § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) § 29 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.