§ 41 Bgld. G-PVG Wirksamkeitsbeginn

Burgenländisches Gemeinde-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2024 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) § 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs. 7 und § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 29 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3§ 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs. 7 und § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 19, Absatz 2 und 12, Paragraph 25, Absatz 7 und Paragraph 30, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 29 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 29, Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 40a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 40 a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 27.03.2024

In Kraft vom 25.05.2018 bis 27.03.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) § 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs. 7 und § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 29 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3§ 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs. 7 und § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 19, Absatz 2 und 12, Paragraph 25, Absatz 7 und Paragraph 30, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 29 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 29, Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 40a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 40 a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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