§ 115 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
In den Fällen der §§ 113 Abs. 6 § 115 und 114 kann die Land- und Forstwirtschaftsinspektion gegen den Bescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erheben, wenn der Bescheid dem von der Land- und Forstwirtschaftsinspektion gestellten Antrag oder der abgegebenen Äußerung nicht entspricht oder wenn sie vor Erlassung von Entscheidungen und Verfügungen (§ 114) nicht gehört worden istWr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
In den Fällen der §§ 113 Abs. 6 § 115 und 114 kann die Land- und Forstwirtschaftsinspektion gegen den Bescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erheben, wenn der Bescheid dem von der Land- und Forstwirtschaftsinspektion gestellten Antrag oder der abgegebenen Äußerung nicht entspricht oder wenn sie vor Erlassung von Entscheidungen und Verfügungen (§ 114) nicht gehört worden istWr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

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