§ 130 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
Das Lehrverhältnis endet in folgenden Fällen:

1.

mit Ablauf der im § 124 angeführten Zeit;

2.

mit dem Tod des Lehrberechtigten oder des Lehrlings;

3.

mit der Unmöglichkeit auf seiten des Lehrberechtigten oder des Lehrlings, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;

4.

durch Auflösung aus wichtigen Gründen (§ 131);

5.

durch einvernehmliche Auflösung (§ 131a);

6.

durch Kündigung (§ 132);

6a. durch außerordentliche Auflösung (§ 133);

7.

bei Auflösung des Lehrbetriebes;

8.

bei Verlust des Rechtes auf Ausbildung von Lehrlingen durch Widerruf gemäß den §§ 24 Abs. 4 und 25 Abs. 8 der Wiener land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992;

9.

mit vorzeitiger positiver Ablegung der Facharbeiterprüfung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 der Wiener land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992, wobei die Lehrzeit mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, endet.

§ 130 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 05.03.2016 bis 10.11.2022
Das Lehrverhältnis endet in folgenden Fällen:

1.

mit Ablauf der im § 124 angeführten Zeit;

2.

mit dem Tod des Lehrberechtigten oder des Lehrlings;

3.

mit der Unmöglichkeit auf seiten des Lehrberechtigten oder des Lehrlings, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;

4.

durch Auflösung aus wichtigen Gründen (§ 131);

5.

durch einvernehmliche Auflösung (§ 131a);

6.

durch Kündigung (§ 132);

6a. durch außerordentliche Auflösung (§ 133);

7.

bei Auflösung des Lehrbetriebes;

8.

bei Verlust des Rechtes auf Ausbildung von Lehrlingen durch Widerruf gemäß den §§ 24 Abs. 4 und 25 Abs. 8 der Wiener land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992;

9.

mit vorzeitiger positiver Ablegung der Facharbeiterprüfung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 der Wiener land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992, wobei die Lehrzeit mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, endet.

§ 130 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

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