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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses nach Abs§ 131 Wr. 1 kann rechtswirksam nur schriftlich erfolgenLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. Wird das Lehrverhältnis vom Lehrling aus den im Abs. 1 Z 2 genannten Gründen vorzeitig aufgelöst, muß überdies die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters vorliegen.
(3) Abs. 2 gilt nicht für die Heimlehre (§ 123 Abs. 4).
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(2) Die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses nach Abs§ 131 Wr. 1 kann rechtswirksam nur schriftlich erfolgenLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. Wird das Lehrverhältnis vom Lehrling aus den im Abs. 1 Z 2 genannten Gründen vorzeitig aufgelöst, muß überdies die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters vorliegen.
(3) Abs. 2 gilt nicht für die Heimlehre (§ 123 Abs. 4).