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(1) Ziel des Moduls 4 ist das Erlangen und die Vertiefung verwendungsbezogener Qualifikationen, insbesondere in den Bereichen Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit.
(2) Modul 4 umfasst folgende Bereiche, die je nach dienstlichen Erfordernissen verschiedenen Verwendungen zugeordnet werden:
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(3) Jene Bereiche von Modul 4, die bereits absolviert wurden, sind nicht erneut abzulegen.
(4) Die Einteilung zu Veranstaltungen, die im Rahmen des Moduls 4 zu besuchen sind, erfolgt von Amts wegen. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Modul 4 abgelegt.
Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 49/2005LGBl.Nr. 121/2014)
(1) Ziel des Moduls 4 ist das Erlangen und die Vertiefung verwendungsbezogener Qualifikationen, insbesondere in den Bereichen Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit.
(2) Modul 4 umfasst folgende Bereiche, die je nach dienstlichen Erfordernissen verschiedenen Verwendungen zugeordnet werden:
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(3) Jene Bereiche von Modul 4, die bereits absolviert wurden, sind nicht erneut abzulegen.
(4) Die Einteilung zu Veranstaltungen, die im Rahmen des Moduls 4 zu besuchen sind, erfolgt von Amts wegen. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Modul 4 abgelegt.
Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 49/2005LGBl.Nr. 121/2014)