§ 21 Oö. LBG

Oö. Landesbeamtengesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Ziel des Moduls 4 ist das Erlangen und die Vertiefung verwendungsbezogener Qualifikationen, insbesondere in den Bereichen Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit.

(2) Modul 4 umfasst folgende Bereiche, die je nach dienstlichen Erfordernissen verschiedenen Verwendungen zugeordnet werden:

1.

Persönlichkeitsbildung;

2.

Führungskräfteausbildung.

(3) Jene Bereiche von Modul 4, die bereits absolviert wurden, sind nicht erneut abzulegen.

(4) Die Einteilung zu Veranstaltungen, die im Rahmen des Moduls 4 zu besuchen sind, erfolgt von Amts wegen. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Modul 4 abgelegt.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 49/2005LGBl.Nr. 121/2014)

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.06.2005 bis 31.12.2014

(1) Ziel des Moduls 4 ist das Erlangen und die Vertiefung verwendungsbezogener Qualifikationen, insbesondere in den Bereichen Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit.

(2) Modul 4 umfasst folgende Bereiche, die je nach dienstlichen Erfordernissen verschiedenen Verwendungen zugeordnet werden:

1.

Persönlichkeitsbildung;

2.

Führungskräfteausbildung.

(3) Jene Bereiche von Modul 4, die bereits absolviert wurden, sind nicht erneut abzulegen.

(4) Die Einteilung zu Veranstaltungen, die im Rahmen des Moduls 4 zu besuchen sind, erfolgt von Amts wegen. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Modul 4 abgelegt.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 49/2005LGBl.Nr. 121/2014)

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