Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Betriebsvereinbarungen in den Angelegenheiten des Abs§ 200 Wr. 1 können, soweit sie keine Vorschriften über ihre Geltungsdauer enthalten, von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werdenLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. § 55 Abs. 3 zweiter Satz ist nicht anzuwenden.
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(2) Betriebsvereinbarungen in den Angelegenheiten des Abs§ 200 Wr. 1 können, soweit sie keine Vorschriften über ihre Geltungsdauer enthalten, von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werdenLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. § 55 Abs. 3 zweiter Satz ist nicht anzuwenden.