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Legende:
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(2) Die Einigungskommission darf der Entlassung nicht zustimmen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles dem Betriebsinhaber die Weiterbeschäftigung des Betriebsratsmitgliedes zumutbar ist.
(3) In den Fällen des AbsWr. 1 Z 2 und 5 kann die Entlassung des Betriebsratsmitgliedes gegen nachträgliche Einholung der Zustimmung der Einigungskommission ausgesprochen werdenLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. Stimmt die Einigungskommission der Entlassung nicht zu, so ist sie rechtsunwirksam.
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(2) Die Einigungskommission darf der Entlassung nicht zustimmen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles dem Betriebsinhaber die Weiterbeschäftigung des Betriebsratsmitgliedes zumutbar ist.
(3) In den Fällen des AbsWr. 1 Z 2 und 5 kann die Entlassung des Betriebsratsmitgliedes gegen nachträgliche Einholung der Zustimmung der Einigungskommission ausgesprochen werdenLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. Stimmt die Einigungskommission der Entlassung nicht zu, so ist sie rechtsunwirksam.