§ 241 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
In den Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 238 § 241 erfüllen, ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 11a ein besonderes Verhandlungsgremium einzusetzen sowie ein SCE-Betriebsrat zu errichten oder ein anderes Verfahren zur Beteiligung der Dienstnehmer zu schaffenWr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
In den Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 238 § 241 erfüllen, ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 11a ein besonderes Verhandlungsgremium einzusetzen sowie ein SCE-Betriebsrat zu errichten oder ein anderes Verfahren zur Beteiligung der Dienstnehmer zu schaffenWr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

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