§ 284 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
Für die Berechnung und den Lauf der in diesem Gesetz festgesetzten Fristen gelten die §§ 32 § 284 und 33 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG sinngemäßWr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
Für die Berechnung und den Lauf der in diesem Gesetz festgesetzten Fristen gelten die §§ 32 § 284 und 33 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG sinngemäßWr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

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