§ 52c LBBG 2001 Dienstzulage für Lehrer an zweisprachigen Schulklassen

Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2017 bis 31.12.9999
Abweichend von § 59a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 beträgt die Dienstzulage für Lehrer an zweisprachigen Schulklassen 88,70 Euro.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 27/2017)

Stand vor dem 24.05.2017

In Kraft vom 01.01.2016 bis 24.05.2017
Abweichend von § 59a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 beträgt die Dienstzulage für Lehrer an zweisprachigen Schulklassen 88,70 Euro.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 27/2017)

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