§ 71 Wr. KAG

Wiener Krankenanstaltengesetz 1987

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.02.2023 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Gesetz auf bundesrechtliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

  1. 1.

Stand vor dem 20.02.2023

In Kraft vom 19.10.2019 bis 20.02.2023

Soweit in diesem Gesetz auf bundesrechtliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

  1. 1.

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