§ 73 Wr. KAG Notifizierung

Wiener Krankenanstaltengesetz 1987

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.01.2018 bis 31.12.9999

§ 15e Abs. 3 und 4 (in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 16/2007) wurde unter Einhaltung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 5. August 1998, S. 18, der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2006/357/A).

Stand vor dem 26.01.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 26.01.2018

§ 15e Abs. 3 und 4 (in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 16/2007) wurde unter Einhaltung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 5. August 1998, S. 18, der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2006/357/A).

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