§ 111 LBBG 2001 Sinngemäße Anwendung

Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2015 bis 31.12.9999

Dieses Hauptstück ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach § 1 des Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985Bgld. LVBG 2013 anzuwenden.

Stand vor dem 31.10.2015

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.10.2015

Dieses Hauptstück ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach § 1 des Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985Bgld. LVBG 2013 anzuwenden.

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