§ 112a LBBG 2001 Aufhebung der Verordnung

Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die Verordnung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 35/2002, tritt mit 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.2012

Die Verordnung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 35/2002, tritt mit 31. Dezember 2012 außer Kraft.

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