Tiroler Teilungs- und Eröffnungszahlenverordnung für Berufsschulen (T-TEB) Fundstelle (weggefallen)

Tiroler Teilungs- und Eröffnungszahlenverordnung für Berufsschulen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 5. September 2012 über die Erteilung des Unterrichtes in Gruppen sowie die Führung von Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterricht für Berufsschulen (Tiroler Teilungs- und Eröffnungszahlenverordnung für Berufsschulen (T-TEB)StF: LGBl. Nr. 106/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 13 des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994, LGBl Fundstelle seit 31.08.2018 weggefallen. Nr. 90, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2012, wird verordnet:

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.08.2018
Verordnung der Landesregierung vom 5. September 2012 über die Erteilung des Unterrichtes in Gruppen sowie die Führung von Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterricht für Berufsschulen (Tiroler Teilungs- und Eröffnungszahlenverordnung für Berufsschulen (T-TEB)StF: LGBl. Nr. 106/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 13 des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994, LGBl Fundstelle seit 31.08.2018 weggefallen. Nr. 90, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2012, wird verordnet:

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