Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
LöschungAuswirkung der Disziplinarstrafen im Standesausweis
Die im Standesausweis eingetragenen Disziplinarstrafen sind von der Dienstbehörde zu löschen, wennHat der Beamte innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Disziplinarverfügung bzw.oder des Disziplinarerkenntnisses keine durch Disziplinarverfügung bzw. von der Disziplinarkommission zu ahndende Dienstpflichtverletzung begangen hat und, darf die verhängte Disziplinarstrafe verbüßt isterfolgte Bestrafung in einem weiteren Disziplinarverfahren nicht berücksichtigt werden.
LöschungAuswirkung der Disziplinarstrafen im Standesausweis
Die im Standesausweis eingetragenen Disziplinarstrafen sind von der Dienstbehörde zu löschen, wennHat der Beamte innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Disziplinarverfügung bzw.oder des Disziplinarerkenntnisses keine durch Disziplinarverfügung bzw. von der Disziplinarkommission zu ahndende Dienstpflichtverletzung begangen hat und, darf die verhängte Disziplinarstrafe verbüßt isterfolgte Bestrafung in einem weiteren Disziplinarverfahren nicht berücksichtigt werden.