§ 154 Oö. LBG Inkrafttreten

Oö. Landesbeamtengesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft; die §§ 71 bis 81 des 7. Abschnittes treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

(2) Verordnungen zu diesem Landesgesetz können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Landesgesetz in Kraft. Im Laufe des Jahres 1994 können Verordnungen rückwirkend mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

(3) § 5 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 1 Z 7, zweiter Halbsatz und Abs. 2, § 28 und § 96 treten mit Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft, sofern dieser Zeitpunkt nach dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt liegt.

(4) Mit dem Inkrafttreten diesesDas Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 27/1954, in der Fassung des Landesgesetzes tretenLGBl. Nr. 63/1993, tritt außer Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

1.

das Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 27/1954, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 63/1993, ausgenommen

a)

§ 2 Abs. 2,

b)

das Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, soweit es als landesgesetzliche Vorschrift für Landesbeamte in Geltung steht, zuletzt geändert durch die 29. Ergänzung zum Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 63/1993,

2.

das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 48/1992;

3.

die Landesdienstzweigeverordnung, LGBl. Nr. 41/1967, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 36/1989.

(Anm: LGBl. Nr. 22/2001)

(5) Die auf Grund der bis zum Inkrafttreten dieses Landesgesetzes geltenden landesgesetzlichen Vorschriften ergangenen Bescheide werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.04.2001 bis 31.12.2014

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft; die §§ 71 bis 81 des 7. Abschnittes treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

(2) Verordnungen zu diesem Landesgesetz können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Landesgesetz in Kraft. Im Laufe des Jahres 1994 können Verordnungen rückwirkend mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

(3) § 5 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 1 Z 7, zweiter Halbsatz und Abs. 2, § 28 und § 96 treten mit Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft, sofern dieser Zeitpunkt nach dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt liegt.

(4) Mit dem Inkrafttreten diesesDas Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 27/1954, in der Fassung des Landesgesetzes tretenLGBl. Nr. 63/1993, tritt außer Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

1.

das Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 27/1954, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 63/1993, ausgenommen

a)

§ 2 Abs. 2,

b)

das Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, soweit es als landesgesetzliche Vorschrift für Landesbeamte in Geltung steht, zuletzt geändert durch die 29. Ergänzung zum Landesbeamtengesetz, LGBl. Nr. 63/1993,

2.

das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 48/1992;

3.

die Landesdienstzweigeverordnung, LGBl. Nr. 41/1967, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 36/1989.

(Anm: LGBl. Nr. 22/2001)

(5) Die auf Grund der bis zum Inkrafttreten dieses Landesgesetzes geltenden landesgesetzlichen Vorschriften ergangenen Bescheide werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt.

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