Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Änderungen der Sprengel der politischen Bezirke werden durch Verordnung der Landesregierung mit Zustimmung der Bundesregierung verfügt (§ 8 Abs. 5 lit§ 1 Bgld. d des Übergangsgesetzes vom 1BGBG seit 13.06.2019 weggefallen. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925).
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(2) Änderungen der Sprengel der politischen Bezirke werden durch Verordnung der Landesregierung mit Zustimmung der Bundesregierung verfügt (§ 8 Abs. 5 lit§ 1 Bgld. d des Übergangsgesetzes vom 1BGBG seit 13.06.2019 weggefallen. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925).