Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Bezirkshauptmannschaften haben ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu besorgen§ 3 Bgld.
(3) Sofern die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen, sind die Bezirkshauptmannschaften in den Angelegenheiten der Landesverwaltung in erster Instanz sachlich zuständige Behörden BGBG seit 13.06.2019 weggefallen.
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Bezirkshauptmannschaften haben ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu besorgen§ 3 Bgld.
(3) Sofern die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen, sind die Bezirkshauptmannschaften in den Angelegenheiten der Landesverwaltung in erster Instanz sachlich zuständige Behörden BGBG seit 13.06.2019 weggefallen.