§ 11 Bgld. BGBG (weggefallen)

Burgenländisches Bezirkshauptmannschaften-Gesetz - Bgld. BH-G

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.06.2019 bis 31.12.9999
Personenbezogene Bezeichnungen, die in diesem Gesetz nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten für Frauen - unbeschadet des § 6 Abs. 1 § 11 zweiter Satz - in ihrer jeweiligen weiblichen FormBgld. BGBG seit 13.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 13.06.2019

In Kraft vom 01.07.2003 bis 13.06.2019
Personenbezogene Bezeichnungen, die in diesem Gesetz nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten für Frauen - unbeschadet des § 6 Abs. 1 § 11 zweiter Satz - in ihrer jeweiligen weiblichen FormBgld. BGBG seit 13.06.2019 weggefallen.

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