§ 12 Bgld. BGBG (weggefallen)

Burgenländisches Bezirkshauptmannschaften-Gesetz - Bgld. BH-G

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.06.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Verlautbarung im Landesgesetzblatt zweitfolgenden Monatsersten in Kraft§ 12 Bgld.

(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende Rechtsvorschriften, soweit sie im Burgenland als Landesgesetze gelten, außer Kraft:

1.

die §§ 10 bis 17 des Gesetzes über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden, RGBl. Nr. 44/1868, sowie

2.

§ 1 der Beilage A der Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, womit (u.a.) die Allerhöchsten Entschließungen über die Einrichtung und Amtswirtschaft der Bezirksämter, Kreisbehörden und Statthaltereien kundgemacht werden, RGBl. Nr. 10/1853.

BGBG seit 13.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 13.06.2019

In Kraft vom 01.07.2003 bis 13.06.2019
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Verlautbarung im Landesgesetzblatt zweitfolgenden Monatsersten in Kraft§ 12 Bgld.

(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende Rechtsvorschriften, soweit sie im Burgenland als Landesgesetze gelten, außer Kraft:

1.

die §§ 10 bis 17 des Gesetzes über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden, RGBl. Nr. 44/1868, sowie

2.

§ 1 der Beilage A der Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, womit (u.a.) die Allerhöchsten Entschließungen über die Einrichtung und Amtswirtschaft der Bezirksämter, Kreisbehörden und Statthaltereien kundgemacht werden, RGBl. Nr. 10/1853.

BGBG seit 13.06.2019 weggefallen.

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