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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Abweichend vom Abs. 1 ist das Recht des Sitzstaates des Auftraggebers auf eine Datenanwendung im Land Tirol anzuwenden, wenn ein Auftraggeber des privaten Bereiches mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union personenbezogene Daten im Land Tirol zu einem Zweck verwendet, der keiner im Land Tirol gelegenen Niederlassung dieses Auftraggebers zuzurechnen ist.
(2) Abweichend vom Abs. 1 ist das Recht des Sitzstaates des Auftraggebers auf eine Datenanwendung im Land Tirol anzuwenden, wenn ein Auftraggeber des privaten Bereiches mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union personenbezogene Daten im Land Tirol zu einem Zweck verwendet, der keiner im Land Tirol gelegenen Niederlassung dieses Auftraggebers zuzurechnen ist.