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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Liegen die Voraussetzungen nach Abs§ 4 TDSG 2014 seit 17.07.2018 weggefallen. 1 nicht vor, so ist eine Datenanwendung dem privaten Bereich zuzurechnen.
(3) Gegen Rechtsträger, die in Formen des Privatrechts eingerichtet sind, ist, soweit sie nicht in Vollziehung der Gesetze tätig werden, das Grundrecht auf Datenschutz mit Ausnahme des Rechtes auf Auskunft auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. In allen übrigen Fällen ist die Datenschutzbehörde (§ 6) zur Entscheidung zuständig, es sei denn, dass Akte im Rahmen der Gesetzgebung oder der Gerichtsbarkeit betroffen sind.
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(2) Liegen die Voraussetzungen nach Abs§ 4 TDSG 2014 seit 17.07.2018 weggefallen. 1 nicht vor, so ist eine Datenanwendung dem privaten Bereich zuzurechnen.
(3) Gegen Rechtsträger, die in Formen des Privatrechts eingerichtet sind, ist, soweit sie nicht in Vollziehung der Gesetze tätig werden, das Grundrecht auf Datenschutz mit Ausnahme des Rechtes auf Auskunft auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. In allen übrigen Fällen ist die Datenschutzbehörde (§ 6) zur Entscheidung zuständig, es sei denn, dass Akte im Rahmen der Gesetzgebung oder der Gerichtsbarkeit betroffen sind.