Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Elektronisch zugestellte Dokumente sind grundsätzlich nicht auf Papier auszudrucken.
(3) Auf sonstige Dokumente sind § 5 Abs. 2 § 7 und § 6 Abs. 1 bis 3 und 7 sinngemäß anzuwendenBgld. Auf die auf Papier ausgedruckten elektronischen Dokumente findet überdies § 6 Abs. 4 Z 1 AnwendungBH-GeO seit 31.08.2020 weggefallen. § 6 Abs. 2 Z 5 findet keine Anwendung, wenn der Bezirkshauptfrau oder dem Bezirkshauptmann ein direkter, elektronischer Zugriff auf zugestellte Dokumente zur Verfügung steht.
(2) Elektronisch zugestellte Dokumente sind grundsätzlich nicht auf Papier auszudrucken.
(3) Auf sonstige Dokumente sind § 5 Abs. 2 § 7 und § 6 Abs. 1 bis 3 und 7 sinngemäß anzuwendenBgld. Auf die auf Papier ausgedruckten elektronischen Dokumente findet überdies § 6 Abs. 4 Z 1 AnwendungBH-GeO seit 31.08.2020 weggefallen. § 6 Abs. 2 Z 5 findet keine Anwendung, wenn der Bezirkshauptfrau oder dem Bezirkshauptmann ein direkter, elektronischer Zugriff auf zugestellte Dokumente zur Verfügung steht.