Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz (W-PSMG) Fundstelle

Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Gesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz)

StF: LGBl. Nr. 18/1990

Änderung

LGBl. Nr. 23/1990

LGBl. Nr. 11/2001

LGBl. Nr. 09/2008, CELEX.-Nrn.: 391L0414 und 32007L0006

LGBl. Nr. 23/2009

LGBl. Nr. 32/2012, CELEX-Nrn.: 32009L0128 und 32009R1107

LGBl. Nr. 34/2013

LGBl. Nr. 31/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS

I. ABSCHNITT

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1

Ziel und Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

II. ABSCHNITT

VORAUSSETZUNGEN DER VERWENDUNG

§ 3

Allgemeine Grundsätze

§ 4

Persönliche Voraussetzungen

§ 5

Anwendung

§ 6

Aufbewahrung und Lagerung

§ 6a

Verwendung

§ 7

Pflanzenschutzgeräte

§ 7a

Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

§ 8

Verwendungsbeschränkungen

III. ABSCHNITT

INFORMATION, AUSBILDUNG, FORTBILDUNG und WEITERBILDUNG

§ 9

Informationspflicht

§ 9a

Information und Sensibilisierung

§ 9b

Ausbildung

§ 9c

Fortbildung

§ 9d

Weiterbildung

§ 9e

Ausbildungsbescheinigung

§ 9f

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

IV. ABSCHNITT

KONTROLLE und AKTIONSPLÄNE

§ 10

Überwachung

§ 10a

Probenahme und Untersuchung

§ 10b

Pflichten der Verfügungsberechtigten

§ 10c

Maßnahmen

§ 10d

Beschlagnahme

§ 10e

Verfall

§ 10f

Datenverkehr

§ 10g

Weitergabe von Daten an Dritte

§ 10h

Aktionspläne

V. ABSCHNITT

STRAFEN, UNIONSRECHT und BEHÖRDEN

§ 11

Strafbestimmungen

§ 11a

Bezugnahme auf das Unionsrecht

§ 11b

Behörden

§ 11c

Verweisungen auf andere Gesetze

VI. ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 12

In-Kraft-Treten

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Gesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz)

StF: LGBl. Nr. 18/1990

Änderung

LGBl. Nr. 23/1990

LGBl. Nr. 11/2001

LGBl. Nr. 09/2008, CELEX.-Nrn.: 391L0414 und 32007L0006

LGBl. Nr. 23/2009

LGBl. Nr. 32/2012, CELEX-Nrn.: 32009L0128 und 32009R1107

LGBl. Nr. 34/2013

LGBl. Nr. 31/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS

I. ABSCHNITT

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1

Ziel und Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

II. ABSCHNITT

VORAUSSETZUNGEN DER VERWENDUNG

§ 3

Allgemeine Grundsätze

§ 4

Persönliche Voraussetzungen

§ 5

Anwendung

§ 6

Aufbewahrung und Lagerung

§ 6a

Verwendung

§ 7

Pflanzenschutzgeräte

§ 7a

Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

§ 8

Verwendungsbeschränkungen

III. ABSCHNITT

INFORMATION, AUSBILDUNG, FORTBILDUNG und WEITERBILDUNG

§ 9

Informationspflicht

§ 9a

Information und Sensibilisierung

§ 9b

Ausbildung

§ 9c

Fortbildung

§ 9d

Weiterbildung

§ 9e

Ausbildungsbescheinigung

§ 9f

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

IV. ABSCHNITT

KONTROLLE und AKTIONSPLÄNE

§ 10

Überwachung

§ 10a

Probenahme und Untersuchung

§ 10b

Pflichten der Verfügungsberechtigten

§ 10c

Maßnahmen

§ 10d

Beschlagnahme

§ 10e

Verfall

§ 10f

Datenverkehr

§ 10g

Weitergabe von Daten an Dritte

§ 10h

Aktionspläne

V. ABSCHNITT

STRAFEN, UNIONSRECHT und BEHÖRDEN

§ 11

Strafbestimmungen

§ 11a

Bezugnahme auf das Unionsrecht

§ 11b

Behörden

§ 11c

Verweisungen auf andere Gesetze

VI. ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 12

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