Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz (W-PSMG) Fundstelle

Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 46/2024

§ 1

Ziel und Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

II. ABSCHNITTrömisch II. ABSCHNITT
VORAUSSETZUNGEN DER VERWENDUNG

§ 3

Allgemeine Grundsätze

§ 4

Persönliche Voraussetzungen

§ 5

Anwendung

§ 6

Aufbewahrung und Lagerung

§ 6a

Verwendung

§ 7

Pflanzenschutzgeräte

§ 7a

Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

§ 8

Verwendungsbeschränkungen

III. ABSCHNITTrömisch III. ABSCHNITT
INFORMATION, AUSBILDUNG, FORTBILDUNG und WEITERBILDUNG

§ 9

Informationspflicht

§ 9a

Information und Sensibilisierung

§ 9b

Ausbildung

§ 9c

Fortbildung

§ 9d

Weiterbildung

§ 9e

Ausbildungsbescheinigung

§ 9f

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

IV. ABSCHNITTrömisch IV. ABSCHNITTKONTROLLE und AKTIONSPLÄNE

§ 10

Überwachung

§ 10a

Probenahme und Untersuchung

§ 10b

Pflichten der Verfügungsberechtigten

§ 10c

Maßnahmen

§ 10d

Beschlagnahme

§ 10e

Verfall

§ 10f

Datenverkehr

§ 10g

Weitergabe von Daten an Dritte

§ 10h

Aktionspläne

V. ABSCHNITTrömisch fünf. ABSCHNITTSTRAFEN, UNIONSRECHT und BEHÖRDEN

§ 11

Strafbestimmungen

§ 11a

Bezugnahme auf das Unionsrecht

§ 11b

Behörden

§ 11c

Verweisungen auf andere Gesetze

VI. ABSCHNITTrömisch VI. ABSCHNITTSCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 12

In-Kraft-Treten

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
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  2. § 0 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 46/2024

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Ziel und Geltungsbereich

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Begriffsbestimmungen

II. ABSCHNITTrömisch II. ABSCHNITT
VORAUSSETZUNGEN DER VERWENDUNG

§ 3

Allgemeine Grundsätze

§ 4

Persönliche Voraussetzungen

§ 5

Anwendung

§ 6

Aufbewahrung und Lagerung

§ 6a

Verwendung

§ 7

Pflanzenschutzgeräte

§ 7a

Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

§ 8

Verwendungsbeschränkungen

III. ABSCHNITTrömisch III. ABSCHNITT
INFORMATION, AUSBILDUNG, FORTBILDUNG und WEITERBILDUNG

§ 9

Informationspflicht

§ 9a

Information und Sensibilisierung

§ 9b

Ausbildung

§ 9c

Fortbildung

§ 9d

Weiterbildung

§ 9e

Ausbildungsbescheinigung

§ 9f

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

IV. ABSCHNITTrömisch IV. ABSCHNITTKONTROLLE und AKTIONSPLÄNE

§ 10

Überwachung

§ 10a

Probenahme und Untersuchung

§ 10b

Pflichten der Verfügungsberechtigten

§ 10c

Maßnahmen

§ 10d

Beschlagnahme

§ 10e

Verfall

§ 10f

Datenverkehr

§ 10g

Weitergabe von Daten an Dritte

§ 10h

Aktionspläne

V. ABSCHNITTrömisch fünf. ABSCHNITTSTRAFEN, UNIONSRECHT und BEHÖRDEN

§ 11

Strafbestimmungen

§ 11a

Bezugnahme auf das Unionsrecht

§ 11b

Behörden

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