§ 13 Bgld. LBetreuG (weggefallen)

Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.10.2023 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013§ 13 treten in Kraft:

1.

§ 5 Abs. 1 mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag;

2.

§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 4 und § 11 Abs. 1 mit 1. Jänner 2014; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 5.

(3) § 2 Abs. 1 und 5, § 4 Abs. 1, § 7 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 4, §§ 11a und 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 56/2015 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Überschrift des § 10 und § 10 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25Bgld. Mai 2018 in KraftLBetreuG seit 02.10.2023 weggefallen.

Stand vor dem 02.10.2023

In Kraft vom 25.05.2018 bis 02.10.2023
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013§ 13 treten in Kraft:

1.

§ 5 Abs. 1 mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag;

2.

§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 4 und § 11 Abs. 1 mit 1. Jänner 2014; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 5.

(3) § 2 Abs. 1 und 5, § 4 Abs. 1, § 7 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 4, §§ 11a und 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 56/2015 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Überschrift des § 10 und § 10 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25Bgld. Mai 2018 in KraftLBetreuG seit 02.10.2023 weggefallen.

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