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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der 4. Abschnitt ist nicht anzuwenden auf Arbeitsmittel, die nach den im Anhang A der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) angeführten Vorschriften in Verkehr gebracht wurden oder nach den im Anhang B der AM-VO angeführten Vorschriften aufgestellt wurden oder betrieben werdenseit 01.09.2021 weggefallen.
(2) Der 4. Abschnitt ist nicht anzuwenden auf Arbeitsmittel, die nach den im Anhang A der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) angeführten Vorschriften in Verkehr gebracht wurden oder nach den im Anhang B der AM-VO angeführten Vorschriften aufgestellt wurden oder betrieben werdenseit 01.09.2021 weggefallen.