§ 4 T-SA (weggefallen)

Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 2014, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Für die Ermittlung der Vorschlagsrechte für Mitglieder mit beratender Stimme ist § 3 Abs. 2 § 4 T-SAund 3 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass Ausgangspunkt für die Ermittlung der Vorschlagsrechte nachstehende Liste ist:

Position

Liste der vorzuschlagenden Mitglieder mit beratender Stimme

1

Vater eines Kindes, das eine der im § 1 lit. a Z 4 genannten Schularten besucht

2

Lehrerin an einer der im § 1 lit. a Z 4 genannten Schularten

seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Für die Ermittlung der Vorschlagsrechte für Mitglieder mit beratender Stimme ist § 3 Abs. 2 § 4 T-SAund 3 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass Ausgangspunkt für die Ermittlung der Vorschlagsrechte nachstehende Liste ist:

Position

Liste der vorzuschlagenden Mitglieder mit beratender Stimme

1

Vater eines Kindes, das eine der im § 1 lit. a Z 4 genannten Schularten besucht

2

Lehrerin an einer der im § 1 lit. a Z 4 genannten Schularten

seit 31.12.2018 weggefallen.

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