§ 40 Bgld. AM-VO (weggefallen)

Burgenländische Arbeitsmittelverordnung - Bgld. AM-VO

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.2021 bis 31.12.9999
Für die Benutzung von Gerüsten außerhalb von Baustellen gelten die §§ 55 § 40 bis 73 der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)Bgld. AM-VO seit 01.09.2021 weggefallen.

Stand vor dem 01.09.2021

In Kraft vom 12.12.2006 bis 01.09.2021
Für die Benutzung von Gerüsten außerhalb von Baustellen gelten die §§ 55 § 40 bis 73 der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)Bgld. AM-VO seit 01.09.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten