§ 64 Bgld. AM-VO (weggefallen)

Burgenländische Arbeitsmittelverordnung - Bgld. AM-VO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.2021 bis 31.12.9999
Silos für Gärfutter gemäß § 51 Abs. 8§ 64 , die vor Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet wurden und deren vorhandene Ausführung nicht dem § 51 Abs. 8 Z 1 und Z 2 entspricht, dürfen weiterhin genutzt werdenBgld. AM-VO seit 01.09.2021 weggefallen.

Stand vor dem 01.09.2021

In Kraft vom 12.12.2006 bis 01.09.2021
Silos für Gärfutter gemäß § 51 Abs. 8§ 64 , die vor Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet wurden und deren vorhandene Ausführung nicht dem § 51 Abs. 8 Z 1 und Z 2 entspricht, dürfen weiterhin genutzt werdenBgld. AM-VO seit 01.09.2021 weggefallen.

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