§ 1 T-LAV (weggefallen)

Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren landwirtschaftlichen Fachschulen, die nach § 3 Abs. 1 lit§ 1 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen. f Z 2 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2012 drei- und vierstufig geführt werden und regelt die Art der Durchführung der Abschlussprüfung in den einzelnen Prüfungsgegenständen.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2020
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren landwirtschaftlichen Fachschulen, die nach § 3 Abs. 1 lit§ 1 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen. f Z 2 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2012 drei- und vierstufig geführt werden und regelt die Art der Durchführung der Abschlussprüfung in den einzelnen Prüfungsgegenständen.

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