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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Eine Jahresprüfung nach Abs. 1 umfasst den gesamten Lehrstoff des betreffenden Pflichtgegenstandes der letzten lehrplanmäßigen Schulstufe und ist im Rahmen der Hauptprüfung
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(3) Die Jahresprüfung ist darüber hinaus als mündliche Teilprüfung abzulegen; dies gilt nicht für Pflichtgegenstände mit vorwiegend praktischem Inhalt.
(2) Eine Jahresprüfung nach Abs. 1 umfasst den gesamten Lehrstoff des betreffenden Pflichtgegenstandes der letzten lehrplanmäßigen Schulstufe und ist im Rahmen der Hauptprüfung
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(3) Die Jahresprüfung ist darüber hinaus als mündliche Teilprüfung abzulegen; dies gilt nicht für Pflichtgegenstände mit vorwiegend praktischem Inhalt.