§ 5 T-LAV (weggefallen)

Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999
(1) Vorprüfungen sind nicht verpflichtend vorgesehen§ 5 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen.

(2) Anlässlich der Festsetzung des jeweiligen Prüfungstermins hat der Schulleiter die Schüler aufzufordern, eine allenfalls gewählte Vorprüfung nach Maßgabe des 2. Teiles dieser Verordnung schriftlich bekannt zu geben. Dabei ist ein Formular zu verwenden, das jedenfalls den Namen des Prüfungskandidaten, das Prüfungsgebiet der Vorprüfung und die Frist für die Abgabe des Formulars zu enthalten hat.

(3) Werden Vorprüfungen nach den §§ 13, 16 oder 19 des 2. Teiles dieser Verordnung durchgeführt, so haben diese in der letzten Schulstufe bis längstens eine Woche vor der Konferenz über die Zulassung zur Abschlussprüfung zu erfolgen.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2020
(1) Vorprüfungen sind nicht verpflichtend vorgesehen§ 5 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen.

(2) Anlässlich der Festsetzung des jeweiligen Prüfungstermins hat der Schulleiter die Schüler aufzufordern, eine allenfalls gewählte Vorprüfung nach Maßgabe des 2. Teiles dieser Verordnung schriftlich bekannt zu geben. Dabei ist ein Formular zu verwenden, das jedenfalls den Namen des Prüfungskandidaten, das Prüfungsgebiet der Vorprüfung und die Frist für die Abgabe des Formulars zu enthalten hat.

(3) Werden Vorprüfungen nach den §§ 13, 16 oder 19 des 2. Teiles dieser Verordnung durchgeführt, so haben diese in der letzten Schulstufe bis längstens eine Woche vor der Konferenz über die Zulassung zur Abschlussprüfung zu erfolgen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten