§ 20 T-LAV (weggefallen)

Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Klausurprüfung umfasst

a)

eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch und Kommunikation“,

b)

eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ und

c)

eine fünfstündige praktische Klausurarbeit (einschließlich Arbeitsplanung und Vorbereitungszeit) im Prüfungsgebiet „Landwirtschaftlicher Ausbildungsschwerpunkt“.

(2) Das Prüfungsgebiet nach Abs§ 20 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen. 1 lit. c umfasst den praktischen Pflichtgegenstand des jeweiligen vom Prüfungskandidaten gewählten Ausbildungsschwerpunktes.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2020
(1) Die Klausurprüfung umfasst

a)

eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch und Kommunikation“,

b)

eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ und

c)

eine fünfstündige praktische Klausurarbeit (einschließlich Arbeitsplanung und Vorbereitungszeit) im Prüfungsgebiet „Landwirtschaftlicher Ausbildungsschwerpunkt“.

(2) Das Prüfungsgebiet nach Abs§ 20 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen. 1 lit. c umfasst den praktischen Pflichtgegenstand des jeweiligen vom Prüfungskandidaten gewählten Ausbildungsschwerpunktes.

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