Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Unbeschadet einer allfällig absolvierten Vorprüfung nach § 19 § 21 T-LAVkann der Prüfungskandidat das Prüfungsgebiet nach Abs seit 31.08.2020 weggefallen. 1 lit. b Z 6 zur mündlichen Prüfung wählen. Dabei sind die anlässlich der bereits abgelegten Vorprüfung erbrachten Leistungen vom Prüfer zu berücksichtigen.
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(2) Unbeschadet einer allfällig absolvierten Vorprüfung nach § 19 § 21 T-LAVkann der Prüfungskandidat das Prüfungsgebiet nach Abs seit 31.08.2020 weggefallen. 1 lit. b Z 6 zur mündlichen Prüfung wählen. Dabei sind die anlässlich der bereits abgelegten Vorprüfung erbrachten Leistungen vom Prüfer zu berücksichtigen.