§ 23 T-LAV (weggefallen)

Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 23 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 21. April 1998 über die Abschlussprüfung an drei- und vierstufigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen mit Ausnahme der weiterführenden Fachschulen (Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung), LGBl. Nr. 51/1998, außer Kraft.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2020
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 23 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 21. April 1998 über die Abschlussprüfung an drei- und vierstufigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen mit Ausnahme der weiterführenden Fachschulen (Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung), LGBl. Nr. 51/1998, außer Kraft.

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