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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 2006 über Kostenersätze auf Grund von Auslandsverwendungen von Beamten und Vertragsbediensteten des Landes Burgenland (Landes-Auslandsverwendungsverordnung - L-AVV)
StF: LGBl. Nr. 16/2006
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 34 g Abs. 3 des Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 68/2005, wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 2006 über Kostenersätze auf Grund von Auslandsverwendungen von Beamten und Vertragsbediensteten des Landes Burgenland (Landes-Auslandsverwendungsverordnung - L-AVV)
StF: LGBl. Nr. 16/2006
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 34 g Abs. 3 des Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 68/2005, wird verordnet: