Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsverordnung 2016 (Oö. NRF 2016) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsverordnung 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Anteile der Gemeinden an den Kosten der verbundbedingten Leistungen sowie am Kostenbeitrag für zusätzliche Kraftfahrlinienverkehrsdienste und die jeweiligen Regionen festgesetzt werden (Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsverordnung 2016)

StF: LGBl. Nr. 12/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und des § 4 Abs. 1 und 2 des (Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetzes, LGBl. Nr. 5/2014, wird verordnet:

NRF 2016) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2017
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Anteile der Gemeinden an den Kosten der verbundbedingten Leistungen sowie am Kostenbeitrag für zusätzliche Kraftfahrlinienverkehrsdienste und die jeweiligen Regionen festgesetzt werden (Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsverordnung 2016)

StF: LGBl. Nr. 12/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und des § 4 Abs. 1 und 2 des (Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetzes, LGBl. Nr. 5/2014, wird verordnet:

NRF 2016) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

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