§ 1 W-DG 2008 (weggefallen)

Durchführung des Wiener Garagengesetzes 2008

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.2023 bis 31.12.9999
Der Einheitssatz der Ausgleichsabgabe beträgt je Stellplatz 12.000 Euro§ 1 W-DG 2008 seit 21.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 21.12.2023

In Kraft vom 16.07.2014 bis 21.12.2023
Der Einheitssatz der Ausgleichsabgabe beträgt je Stellplatz 12.000 Euro§ 1 W-DG 2008 seit 21.12.2023 weggefallen.

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