§ 3 W-DG 2008 (weggefallen)

Durchführung des Wiener Garagengesetzes 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.2023 bis 31.12.9999
Ist die Ausgleichsabgabe auf Grund eines zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahrens bescheidmäßig vorzuschreiben, beträgt der Einheitssatz je Stellplatz 8.720,74 Euro§ 3 W-DG 2008 seit 21.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 21.12.2023

In Kraft vom 16.07.2014 bis 21.12.2023
Ist die Ausgleichsabgabe auf Grund eines zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahrens bescheidmäßig vorzuschreiben, beträgt der Einheitssatz je Stellplatz 8.720,74 Euro§ 3 W-DG 2008 seit 21.12.2023 weggefallen.

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