§ 1 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(§ 1) Die Modellfunktionen Führung II – FÜ II und Führung I – FÜ I umfassen fachbezogene Aufgaben direkter Personalführung in einer Vorgesetztenfunktion (Leiter einer Organisationseinheit) MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

der Fachausrichtung und der Wirkungsreichweite der zu leitenden Organisationseinheit. Diese reichen von einer spezialisierten Fachausrichtung über eine mehrdimensionale Fachausrichtung bis zu einer mehrdimensionalen und stark vernetzten Fachausrichtung mit Außenwirkung bzw. von einer regionalen bis zu einer landesweiten Wirkungsreichweite. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Entscheidungskompetenz und Kommunikation;

b)

der Führungsebene und der Führungsspanne (Anspruchsniveau und Anzahl der unterstellten Mitarbeiter). Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Fachkompetenz und Führungskompetenz Linie.

(2) Die Modellfunktionen Führung II – FÜ II und Führung I – FÜ I bestehen aus den folgenden Modellstellen:

FÜ II-T

Führung II Trainee

FÜ II-1

Führung II 1/5

FÜ II-2

Führung II 2/5

FÜ II-3

Führung II 3/5

FÜ II-4

Führung II 4/5

FÜ II-5

Führung II 5/5

FÜ I-1

Führung I 1/1

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(§ 1) Die Modellfunktionen Führung II – FÜ II und Führung I – FÜ I umfassen fachbezogene Aufgaben direkter Personalführung in einer Vorgesetztenfunktion (Leiter einer Organisationseinheit) MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

der Fachausrichtung und der Wirkungsreichweite der zu leitenden Organisationseinheit. Diese reichen von einer spezialisierten Fachausrichtung über eine mehrdimensionale Fachausrichtung bis zu einer mehrdimensionalen und stark vernetzten Fachausrichtung mit Außenwirkung bzw. von einer regionalen bis zu einer landesweiten Wirkungsreichweite. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Entscheidungskompetenz und Kommunikation;

b)

der Führungsebene und der Führungsspanne (Anspruchsniveau und Anzahl der unterstellten Mitarbeiter). Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Fachkompetenz und Führungskompetenz Linie.

(2) Die Modellfunktionen Führung II – FÜ II und Führung I – FÜ I bestehen aus den folgenden Modellstellen:

FÜ II-T

Führung II Trainee

FÜ II-1

Führung II 1/5

FÜ II-2

Führung II 2/5

FÜ II-3

Führung II 3/5

FÜ II-4

Führung II 4/5

FÜ II-5

Führung II 5/5

FÜ I-1

Führung I 1/1

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.

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