§ 2 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Modellfunktion Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter – FÜLADStv umfasst die mit der Funktion des Landesamtsdirektorstellvertreters verbundenen Führungsaufgaben§ 2 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen.

(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:

FÜLADStv

Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter

Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Die Modellfunktion Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter – FÜLADStv umfasst die mit der Funktion des Landesamtsdirektorstellvertreters verbundenen Führungsaufgaben§ 2 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen.

(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:

FÜLADStv

Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter

Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.

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