§ 4 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Modellfunktion Administrative Routine-Sachbearbeitung – ADRSB umfasst die Ausführung von einfachen Routinetätigkeiten bzw§ 4 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Hilfstätigkeiten nach schematischen verbindlichen Vorgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung von Einzelaufträgen nach Anweisung bis zur Ausführung von bekannten Routineaufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;

b)

dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser reicht von einer Unterstützung und Überprüfung der Aufgabenausführung durch andere bis zu einer weitgehend selbstständigen Aufgabenausführung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Administrative Routine-Sachbearbeitung – ADRSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

ADRSB1

Administrative Routine-Sachbearbeitung 1/3

ADRSB2

Administrative Routine-Sachbearbeitung 2/3

ADRSB3

Administrative Routine-Sachbearbeitung 3/3

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Die Modellfunktion Administrative Routine-Sachbearbeitung – ADRSB umfasst die Ausführung von einfachen Routinetätigkeiten bzw§ 4 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Hilfstätigkeiten nach schematischen verbindlichen Vorgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung von Einzelaufträgen nach Anweisung bis zur Ausführung von bekannten Routineaufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;

b)

dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser reicht von einer Unterstützung und Überprüfung der Aufgabenausführung durch andere bis zu einer weitgehend selbstständigen Aufgabenausführung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Administrative Routine-Sachbearbeitung – ADRSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

ADRSB1

Administrative Routine-Sachbearbeitung 1/3

ADRSB2

Administrative Routine-Sachbearbeitung 2/3

ADRSB3

Administrative Routine-Sachbearbeitung 3/3

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.

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