§ 6 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB umfasst die umfassende Ausführung von selbstständig wahrgenommenen Sachbearbeitertätigkeiten in einem Sachbereich oder in mehreren Sachbereichen§ 6 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Dies erfordert abschließende Ermessensentscheidungen nach groben Richtlinien. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Aufgaben der fachlichen Kontrolle mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese sind eindeutig und klar geregelt bis einer erheblichen Veränderungsdynamik unterworfen, was eine laufende Wissensaktualisierung erfordert. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Führungskompetenz Team/Fach;

b)

der Prozesskompetenz und dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Diese sind gekennzeichnet durch weitgehend vorgegebene Abläufe, die inhaltlich kaum Spielraum lassen, bis zu einer teilweisen eigenen Festlegung der Arbeitsabläufe mit inhaltlichen Optimierungen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

ADSSB1

Administrative Spezial-Sachbearbeitung 1/3

ADSSB2

Administrative Spezial-Sachbearbeitung 2/3

ADSSB3

Administrative Spezial-Sachbearbeitung 3/3

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB umfasst die umfassende Ausführung von selbstständig wahrgenommenen Sachbearbeitertätigkeiten in einem Sachbereich oder in mehreren Sachbereichen§ 6 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Dies erfordert abschließende Ermessensentscheidungen nach groben Richtlinien. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Aufgaben der fachlichen Kontrolle mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese sind eindeutig und klar geregelt bis einer erheblichen Veränderungsdynamik unterworfen, was eine laufende Wissensaktualisierung erfordert. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Führungskompetenz Team/Fach;

b)

der Prozesskompetenz und dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Diese sind gekennzeichnet durch weitgehend vorgegebene Abläufe, die inhaltlich kaum Spielraum lassen, bis zu einer teilweisen eigenen Festlegung der Arbeitsabläufe mit inhaltlichen Optimierungen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

ADSSB1

Administrative Spezial-Sachbearbeitung 1/3

ADSSB2

Administrative Spezial-Sachbearbeitung 2/3

ADSSB3

Administrative Spezial-Sachbearbeitung 3/3

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.

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