§ 15 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft – HWFachK umfasst die selbstständige Ausführung von handwerklichen Facharbeiten, die üblicherweise den Abschluss einer handwerklichen Berufslehre oder eines Fachausweises erfordern§ 15 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Zu diesen gehören – insbesondere in den anspruchsvolleren Ausprägungen – neben der Arbeitsausführung typischerweise auch Aufgaben der Arbeitsplanung und der Materialbedarfsplanung, sicherheitstechnische Dispositionen und administrative Begleitaufgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem fachlichen Einsatzspektrum und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von der Ausführung von Aufgaben ausschließlich im bekannten handwerklichen Fachgebiet bis zur Ausführung von Aufgaben in einem anspruchsvollen handwerklichen Fachgebiet oder in mehreren handwerklichen Fachgebieten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;

b)

der Art der Aufgaben: Diese ist gekennzeichnet durch Routineaufgaben der handwerklichen Facharbeit, insbesondere im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten, bis zu anspruchsvollen Aufgaben der handwerklichen Facharbeit, insbesondere im Rahmen von spezialisierten Instandhaltungs- und Anfertigungsarbeiten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft - HWFachK besteht aus den folgenden Modellstellen:

HWFachK1

Handwerkliche Fachkraft 1/5

HWFachK2

Handwerkliche Fachkraft 2/5

HWFachK3

Handwerkliche Fachkraft 3/5

HWFachK4

Handwerkliche Fachkraft 4/5

HWFachK5

Handwerkliche Fachkraft 5/5

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Die Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft – HWFachK umfasst die selbstständige Ausführung von handwerklichen Facharbeiten, die üblicherweise den Abschluss einer handwerklichen Berufslehre oder eines Fachausweises erfordern§ 15 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Zu diesen gehören – insbesondere in den anspruchsvolleren Ausprägungen – neben der Arbeitsausführung typischerweise auch Aufgaben der Arbeitsplanung und der Materialbedarfsplanung, sicherheitstechnische Dispositionen und administrative Begleitaufgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem fachlichen Einsatzspektrum und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von der Ausführung von Aufgaben ausschließlich im bekannten handwerklichen Fachgebiet bis zur Ausführung von Aufgaben in einem anspruchsvollen handwerklichen Fachgebiet oder in mehreren handwerklichen Fachgebieten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;

b)

der Art der Aufgaben: Diese ist gekennzeichnet durch Routineaufgaben der handwerklichen Facharbeit, insbesondere im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten, bis zu anspruchsvollen Aufgaben der handwerklichen Facharbeit, insbesondere im Rahmen von spezialisierten Instandhaltungs- und Anfertigungsarbeiten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft - HWFachK besteht aus den folgenden Modellstellen:

HWFachK1

Handwerkliche Fachkraft 1/5

HWFachK2

Handwerkliche Fachkraft 2/5

HWFachK3

Handwerkliche Fachkraft 3/5

HWFachK4

Handwerkliche Fachkraft 4/5

HWFachK5

Handwerkliche Fachkraft 5/5

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.

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