§ 17 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Modellfunktion Soziale Spezial-Sachbearbeitung – SOSSB umfasst unterstützende oder selbstständig wahrgenommene Aufgaben der Betreuung von Kindern und Jugendlichen§ 17 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

der Rollenvielfalt und dem Einsatzspektrum: Diese reichen von einfachen, unterstützenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung bis zu komplexen, selbstständig wahrgenommenen Aufgaben der qualifizierten Kinder- und Jugendbetreuung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz;

b)

der Betreuungssituation: Diese ist gekennzeichnet durch standardmäßige Betreuungsbedürfnisse bis zu speziellen Betreuungsbedürfnissen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Kommunikation und passive psychische Belastung.

(2) Die Modellfunktion Soziale Spezial-Sachbearbeitung – SOSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

SOSSB1

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 1/5

SOSSB2

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 2/5

SOSSB3

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 3/5

SOSSB4

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 4/5

SOSSB5

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 5/5

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Die Modellfunktion Soziale Spezial-Sachbearbeitung – SOSSB umfasst unterstützende oder selbstständig wahrgenommene Aufgaben der Betreuung von Kindern und Jugendlichen§ 17 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

der Rollenvielfalt und dem Einsatzspektrum: Diese reichen von einfachen, unterstützenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung bis zu komplexen, selbstständig wahrgenommenen Aufgaben der qualifizierten Kinder- und Jugendbetreuung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz;

b)

der Betreuungssituation: Diese ist gekennzeichnet durch standardmäßige Betreuungsbedürfnisse bis zu speziellen Betreuungsbedürfnissen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Kommunikation und passive psychische Belastung.

(2) Die Modellfunktion Soziale Spezial-Sachbearbeitung – SOSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

SOSSB1

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 1/5

SOSSB2

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 2/5

SOSSB3

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 3/5

SOSSB4

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 4/5

SOSSB5

Soziale Spezial-Sachbearbeitung 5/5

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.

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