§ 22 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2008, außer Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten die in der linken Spalte der nachstehenden Tabelle angeführten Modellstellen nach der gleichzeitig außer Kraft tretenden Verordnung als in der rechten Spalte angeführte Modellstellen nach der§ 22 MStV Allgemeine Verwaltung:

ADFB2a und ADFB2b

ADFB2

ADEX2a und ADEX2b

ADEX2

ADEX3a, ADEX3b und ADEX3c

ADEX3

ADEX4a und ADEX4b

ADEX4

TNSB2a und TNSB2b

TNSB2

TNSB3a und TNSB3b

TNSB3

TNSSB2a und TNSSB2b

TNSSB2

TNFB2a und TNFB2b

TNFB2

TNEX2a und TNEX2b

TNEX2

TNEX3a und TNEX3b

TNEX3

TNEX4a und TNEX4b

TNEX4

HWFachK2a und HWFachK2b

HWFachK2

SOSSB3a und SOSSB3b

SOSSB3

seit 05.03.2021 weggefallen.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2008, außer Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten die in der linken Spalte der nachstehenden Tabelle angeführten Modellstellen nach der gleichzeitig außer Kraft tretenden Verordnung als in der rechten Spalte angeführte Modellstellen nach der§ 22 MStV Allgemeine Verwaltung:

ADFB2a und ADFB2b

ADFB2

ADEX2a und ADEX2b

ADEX2

ADEX3a, ADEX3b und ADEX3c

ADEX3

ADEX4a und ADEX4b

ADEX4

TNSB2a und TNSB2b

TNSB2

TNSB3a und TNSB3b

TNSB3

TNSSB2a und TNSSB2b

TNSSB2

TNFB2a und TNFB2b

TNFB2

TNEX2a und TNEX2b

TNEX2

TNEX3a und TNEX3b

TNEX3

TNEX4a und TNEX4b

TNEX4

HWFachK2a und HWFachK2b

HWFachK2

SOSSB3a und SOSSB3b

SOSSB3

seit 05.03.2021 weggefallen.

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