Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) § 7 dritter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 13/2011 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 5 Abs. 2 Z 1 bis 3, § 5 Abs. 3, 4 und 7 sowie § 6 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 5 Abs. 2 Z 4 und § 5 Abs. 5 treten auf Grund des Gesetzes LGBL. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
(4) § 2 Abs. 1 und 4, § 3 Abs. 4, § 4, die Überschrift zu § 6 sowie § 6 Abs. 1, 2, 6 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 96/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(5) § 5 Abs. 10a und 10b, § 6 Abs. 6a und 6b sowie § 7 in der Fassung der Z 3 des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. § 7 in der Fassung der Z 4 des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(6) § 5 Abs. 10a und 10b sowie § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
(2) § 7 dritter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 13/2011 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 5 Abs. 2 Z 1 bis 3, § 5 Abs. 3, 4 und 7 sowie § 6 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 5 Abs. 2 Z 4 und § 5 Abs. 5 treten auf Grund des Gesetzes LGBL. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
(4) § 2 Abs. 1 und 4, § 3 Abs. 4, § 4, die Überschrift zu § 6 sowie § 6 Abs. 1, 2, 6 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 96/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(5) § 5 Abs. 10a und 10b, § 6 Abs. 6a und 6b sowie § 7 in der Fassung der Z 3 des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. § 7 in der Fassung der Z 4 des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(6) § 5 Abs. 10a und 10b sowie § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.